Eigener Autobahnanschluss an der A1 Westautobahn. Nur 10 Auto-Minuten vom Flughafen "Salzburg Airport W. A. Mozart" zur Ausfahrt "Messezentrum". Eine Hallenübersicht finden Sie hier als pdf. (649 KB)
Mit der Bahn zur Messe
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Öffnungszeiten
Freitag, 26. August 2011, 9.00 - 18.00 Uhr
Samstag, 27. August 2011, 9.00 - 18.00 Uhr
Sonntag,
28. August 2011, 9.00 - 17.00 Uhr
Aufbauzeiten
Aufbauzeiten
Mittwoch,
24.August 2011
08.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag,
25. August 2011
08.00 - 18.00 Uhr
Sondervereinbarungen im Hinblick auf die Aufbauzeiten müssen
mit dem Veranstalter abgeklärt werden. Wir weisen darauf hin,
dass wir Ihnen pro zusätzlichen Auf- und
Abbautag EUR 364,– (exkl. 20%) pro Halle und Tag verrechnen müssen. Die Verrechnung
erfolgt über die Firma System Standbau GmbH.
Der Aufbaubeginn
der Standeinrichtung muss bis spätestens, 25. August 2011, 12.00 Uhr erfolgen. Ist die gemietete Standfläche bis zu diesem Termin nicht belegt
oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter
das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung
über die Fläche anderweitig
zu verfügen, wobei jedoch die
gesamte Standmiete in Rechnung gestellt wird. Die Aufbauarbeiten
müssen bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Aufbautages
beendet
sein. Bei Überschreiten der Aufbauzeit ist der Veranstalter
berechtigt, dem Aussteller die dadurch entstandenen Kosten
zu verrechnen.
Ausstellungszeiten
Freitag,
26. August 2011
9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag,
27. August 2011
9.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag,
28. August 2011
9.00 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten für Aussteller
Freitag,
26. August 2011
8.00 bis 18.30 Uhr
Samstag,
27. August 2011
8.00 bis 18.30 Uhr
Sonntag,
28. August 2011
8.00 bis 21.00 Uhr
Abbauzeiten
Abbauzeiten
Die Abbauzeit beginnt sofort nach Beendigung der Veranstaltung.
Sonntag,
28. August 2011
17.30 bis 21.00 Uhr
Montag,
29. August 2011
08.00 bis 14.00 Uhr
Bei Überschreiten der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die
Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und
Gefahr des Ausstellers
durchführen zu lassen. Nach dem Abbau
ist der ursprüngliche Zustand der Standfläche wiederherzustellen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht
werden,
hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Aus Rücksicht
auf das Messegeschehen und die übrigen Aussteller und
im Interesse der Besucher ist ein verfrühter
Standabbau vor dem
offiziellen Messeschluss (18.00 Uhr) nicht erlaubt. Der Stand muß während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten
ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem
Personal besetzt sein.